Was ist neu ab dem 1. März?

Für Einzelhandel, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte, Friseure, Fußpflege, Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten, Fahrschulen, Musikunterricht, Büchereien und Archive gelten ab 1. März 2021 neue Corona-Bestimmungen, die hier im Einzelnen nachgelesen werden können:

https://corona.rlp.de/index.php?id=34836

Die Änderung der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) tritt am 1. März 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Geltung der 16. CoBeLVO ist bis zum 14. März 2021 befristet. Die 16. CoBeLVO finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/index.php?id=35557