Lockdown mit Einschränkungen

Wieder müssen Restaurants und Hotels ab Montag, dem 2. November 2020 schließen. Es sollen allerdings für die betroffenen Betriebe Entschädigungen gezahlt werden. Welche Maßnahmen im Einzelnen beschlossen wurden, ist übersichtlich auf dem Abbildungen dargestellt.

Welche Restaurants in St. Goar Speisen zum Mitnehmen anbieten, darüber informieren wir Sie in Kürze.

Die zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO)
vom 30. Oktober 2020

Auslegungshilfe

11. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020 tritt am 16. September in Kraft. Nachgelesen können die dann geltenden Bestimmungen hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Ergänzung 08.10.2020
Für Gastgeber hat die Tourist-Information St. Goar eine umfangreiche Information zu Reisenden aus deutschen Risikogebieten zusammengestellt und per E-Mail versandt. Sollten Sie diese Information nicht erhalten haben, Fragen Sie bei Interesse hier gern nach.

Informationen zu Einreise aus Risikogebieten

Ergänzung 15.10.2020
Beherbergungsverbot bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

„Reisende, die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14-tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zum 8. November werden wir die MusterVO des Bundes zur Einreise aus internationalen Risikogebieten an den RLP Regelungsrahmen anpassen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Testregime.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/infektionsdynamik-unterbrechen-lockdown-verhindern/