Soforthilfen können beantragt werden

Soforthilfen Corona

Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort beantragt werden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen und im Haupterwerb tätig sind.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab sofort auf der Seite:

https://www.isb.rlp.de

Öffnungszeiten Poststelle St. Goar

Die Poststelle in St. Goar ist wie folgt geöffnet:

Mo, Di, Do, Fr, von  10:00 Uhr bis  16:30 Uhr und
Mi, Sa von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Post wird nach wie vor (ausser Mittwoch) täglich geholt – ausserhalb der Öffnungszeiten kann ausreichend frankierte Post auch in den Briefkasten am Marktplatz eingeworfen werden!

Fähre Loreley kürzt Fährzeiten

Fähre St. Goar

Ab dem 30. März 2020 verkehrt die Fähre Loreley zwischen
St. Goar und St. Goarshausen aufgrund der Corona-Situation nur noch bis 19:00 Uhr.

Die Fährzeiten sind dann bis auf Weiteres:

Montag – Freitag:  5:30 – 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag:  10:00 – 19:00 Uhr

Bäckerei Krechel St. Goar ist für Sie da

Brote

Die Filiale der Bäckerei Krechel in St. Goar ist wie immer Mo – Sa außer Donnerstag von 7:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Auf besondere Hygiene wird geachtet.

Die Bäckerei Krechel bietet auch für St. Goar für ältere Menschen oder Kunden, die nicht mehr raus dürfen, einen Lieferservice an. Hierfür bitte telefonisch in der Filiale Emmelshausen melden: 0 67 47 / 85 60

 

Landwirtschaft sucht helfende Hände

Das Land hilft

Die eingeschränkte Reisefreiheit in Europa führt dazu, dass den Landwirten zur Ernte Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele Menschen, die in der Gastronomie oder dem Einzelhandel beschäftigt sind, nicht arbeiten oder Vorlesungen für Studierende finden nicht statt.

Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützte Aktion „Das Land hilft” will Arbeitssuchende und Landwirte zusammenbringen. Hierfür kann man sich mit seinen Möglichkeiten und Kontaktdaten in eine Datenbank eintragen. Alle Fragen wie Verdienst, Versicherungsschutz, Arbeitszeiten, etc. müssen jeweils zwischen den Helfenden und Landwirten individuell festgelegt werden.

www.daslandhilft.de

Beschluss vom 22. März 2020

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.  
 
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:   
 
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.  

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den 
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.  

Hotline Fieberambulanz startet

Um die telefonischen Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu erweitern und möglichst allen Anrufenden gerecht zu werden, sind zusätzliche Vorkehrungen getroffen worden. Das Land Rheinland-Pfalz richtet ab Dienstag, 12 Uhr, eine neue „Hotline Fieberambulanz“ ein. 

Unter der Telefonnummer 0800 99 00 400 ist die Hotline im 24-Stunden-Betrieb zu erreichen (ab Dienstag, 24.03.2020, 12 Uhr).

„Mit den zusätzlichen Kapazitäten wollen wir eine dringend erforderliche Entlastung der vorhandenen Systeme erreichen, vor allem auch des Notrufs 112, der nur für akute medizinische Notfälle vorgesehen ist“, betonten Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz. Die neue Hotline werde federführend vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) an den Standorten der Integrierten Leitstellen getragen. An die neue Hotline können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, bevor sie eine Fieberambulanz aufsuchen. Bevor sie dort vorstellig werden, ist die neue Hotline zu kontaktieren.

An den Telefonen wirken neben dem DRK auch die weiteren Hilfsorganisationen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Studierende sowie Lehrerinnen und Lehrer mit. „In dieser besonderen Situation müssen wir neue Wege im Sinne einer bestmöglichen Beratung der Bevölkerung gehen. Deswegen bin ich dankbar und begrüße es sehr, dass unsere befreundeten Organisationen, weitere Freiwillige und Bedienstete des Landes in der Hotline mitwirken“, betonte Manual Gonzalez, Landesvorstand des DRK Rheinland-Pfalz. Innerhalb kürzester Zeit konnte die notwendige Technik über das für die Integrierten Leitstellen zuständige Innenministerium beschafft werden. 

Rund 20 zusätzliche Arbeitsplätze stehen zur Kapazitätsentlastung in den Leitstellen Mainz und Landau zur Verfügung. Von dort aus führen sie landesweit die entsprechenden Telefonate.

Weiterhin bestehen bleibt der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung, der für nicht mobile Patientinnen und Patienten einen Hausbesuchsdienst anbietet, bei dem Ärztinnen und Ärzte zu den Betroffenen nach Hause kommen und dort den Test auf das Coronavirus durchführen. Für einen Test ist zwingend eine ärztliche Überweisung notwendig.

St. Goar to go – Essen zum Mitnehmen

St. Goar to go

Viele Restaurants und der Imbiss in St. Goar bieten leckere Speisen zum Mitnehmen an. Hierbei wird selbstverständlich auf äußerste Hygiene geachtet. Für Abwechslung auf dem Speiseplan ist also bestens gesorgt!

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Weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung beschlossen

geschlossen

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

  • Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
  • Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
  • Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
  • Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
  • Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
  • Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.

Desweiteren gibt es Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze, Reisebeschränkungen aus den internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz sowie Informationen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft und weitere Hinweise

Der gesamte Text zum Nachlesen: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/landesregierung-beschliesst-weitere-weitreichende-massnahmen-zur-corona-bekaempfung/