Allgemeinverfügung ab 8. April 2021

Vom 1. bis 5. April 2021 lag der Inzidenzwert des Rhein-Hunsrück-Kreises über 100. Da somit im Rhein-Hunsrück-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ergänzt oder ändert die Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), da im Rhein-Hunsrück-Kreis die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat.

Demnach sind u. a. gastronomische Einrichtungen auch im Außenbereich wieder geschlossen und zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages gelten (mit Ausnahmen) Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 8. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 20. April 2021.

Hier können alle neuen Regelungen sowie Begründungen nachgelesen werden
https://www.kreis-sim.de/media/custom/3347_842_1.PDF?1617804754