Corona-Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz

Versorgung an und zwischen den Feiertagen gesichert

Das Coronavirus macht über Weihnachten, Silvester und Neujahr keine Pause. Daher ist es wichtig, dass Corona-Infizierte und -Verdachtsfälle auch in dieser Zeit gut versorgt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) stellt durch ihre Mitglieder sicher, dass grundsätzlich in jedem rheinland-pfälzischen Landkreis auch an und zwischen den Feiertagen Vertragsärztinnen und -ärzte für die Infektpatientinnen und -patienten da sind.

Seit Oktober hat die KV RLP ihre ärztlichen Mitglieder dazu aufgerufen, ihre Corona-Sprechstunden und -Praxen auch an und rund um die Feiertage zu öffnen beziehungsweise in dieser Zeit in Corona-Ambulanzen mitzuarbeiten. Mit Erfolg: In über 240 rheinland-pfälzischen Corona-Anlaufstellen werden die Patientinnen und Patienten auch vom 24. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 behandelt. „Es war uns ganz wichtig, dass annähernd flächendeckend Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Wir sind unseren Mitgliedern sehr dankbar, dass sie sich in der Pandemie erneut durch ihren vorbildlichen Einsatz hervortun“, sagt der Vorstandsvorsitzende der KV RLP Dr. Peter Heinz.

Wer genau in welcher Region in der Zeit um Weihnachten und Neujahr die Versorgung übernimmt, ist

ab Dienstag, den 23. Dezember, 17 Uhr,
auf der Website der KV RLP

unter www.kv-rlp.de/396666

zu finden. Ab dem 4. Januar nehmen die insgesamt über 700 Corona-Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz wieder ihren normalen Betrieb auf.

Ab 16. Dezember 2020

„Auch wenn es keine leichte Entscheidung ist: Es herrscht große Einigkeit darüber, dass der Shutdown unbedingt notwendig ist. Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Wenn wir die Zeit um Weihnachten jetzt nutzen, ist der Schaden geringer. Viele Unternehmen haben ohnedies Betriebsferien, die Schulen haben Weihnachtsferien“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die vollständige Übersicht zu den Entscheidungen finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/shutdown-ab-16-dezember-oeffentliches-leben-faehrt-herunter/

Die Tourist-Information bleibt daher ebenfalls vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen, ist jedoch Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Der Wochenmarkt am 15.12.2020 ist ebenso wie der Weihnachtsbaumverkauf auf dem Rheinbalkon noch nicht betroffen. Zum Wochenmarkt-Termin am 29.12.2020 informieren wir Sie, sobald uns Informationen hierzu vorliegen.

Leider noch keine Entwarnung

Pressetext/Facebooh/RLP:
Auch im Dezember heißt es: nicht nachlassen.
Der Anstieg der Neuinfektionen ist zwar abgebremst, doch die Trendwende noch nicht geschafft. 📈 Daher: Keine Partys, noch weniger Kontakte und mehr Maske.
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
 

 

Corona-Hilfen für Betriebe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt betroffene Unternehmen sind Betriebe, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Explizit sind hier auch Regelungen für Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf getroffen.

Alle weiteren Informationen zu den Finanzhilfen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-11-05-PM-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november.html

Essen zum Mitnehmen

Kein Restaurant geöffnet und keine Lust zum Kochen? Kein Problem. In St. Goar gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Leckeres zum Mitnehmen:

  • Imbiss St. Goar an der B9, täglich 10:00 bis 18:00 Uhr

  • Hotel zur Loreley, Heerstraße 87, Mi – So 17:00 bis 20:00 Uhr
    zur Speisekarte auf Facebook,  Tel.: 0 67 41 / 16 14

  • Alla Fontana, Pumpengasse 5, Mi – So  12.00 bis 14.00 Uhr 
    und 17.30 bis 21.00 Uhr, weitere Infos auf Facebook,
    Tel.: 0 67 41 / 9 61 17

  • Bistro St. Goar, Hehrster. 75, 16:00 bis 21:30 Uhr,
    Abholung- und Lieferservice, Tel.: 0 67 41 / 2 98 99 49

  • Winzerhaus Urbar, Lieferung frei Haus nach St. Goar
    zur Speisekarte, Bestellung unter 0 67 41 / 13 66

  • weitere folgen …

Lockdown mit Einschränkungen

Wieder müssen Restaurants und Hotels ab Montag, dem 2. November 2020 schließen. Es sollen allerdings für die betroffenen Betriebe Entschädigungen gezahlt werden. Welche Maßnahmen im Einzelnen beschlossen wurden, ist übersichtlich auf dem Abbildungen dargestellt.

Welche Restaurants in St. Goar Speisen zum Mitnehmen anbieten, darüber informieren wir Sie in Kürze.

Die zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO)
vom 30. Oktober 2020

Auslegungshilfe

11. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11. September 2020 tritt am 16. September in Kraft. Nachgelesen können die dann geltenden Bestimmungen hier: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Ergänzung 08.10.2020
Für Gastgeber hat die Tourist-Information St. Goar eine umfangreiche Information zu Reisenden aus deutschen Risikogebieten zusammengestellt und per E-Mail versandt. Sollten Sie diese Information nicht erhalten haben, Fragen Sie bei Interesse hier gern nach.

Informationen zu Einreise aus Risikogebieten

Ergänzung 15.10.2020
Beherbergungsverbot bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

„Reisende, die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14-tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zum 8. November werden wir die MusterVO des Bundes zur Einreise aus internationalen Risikogebieten an den RLP Regelungsrahmen anpassen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Testregime.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/infektionsdynamik-unterbrechen-lockdown-verhindern/