Testpflicht für ungeimpfte
und nicht genesene Personen

25. Corona-Bekämpfungsverordnung
Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO)
vom 19. August 2021

„Neben Maske, Abstand und Hygiene sind Impfen und Testen die wichtigsten Maßnahmen, wenn wir einen Herbst und Winter ohne Lockdown erleben wollen. Deswegen handeln wir frühzeitig und beschließen eine Testpflicht für nicht getestete oder nicht genesene Personen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Entwicklung 25.07. bis 12. 08.2021, Grafik Stadt St. Goar/Quelle https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/infektionsschutz/meldedaten-coronavirus/

Diese Regelung greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.


Eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Zusätzlich zu Test bei Anreise und alle 72 Stunden während des Aufenthalts

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. AHA-Regel beibehalten.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/30-milliarden-euro-fuer-nationalen-wiederaufbaufonds-fuer-hochwassergebiete-und-praeventive-corona-massn-1/

Rhein-Hunsrück-Kreis Stand 
17.08.2021: 12,6 
18.08.2021: 22,3 
19.08.2021: 23,3 
20.08.2021: 37,8 
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23.08.2021: 41,7 

Aktuelle Zahlen