Soforthilfen können beantragt werden

Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort beantragt werden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen und im Haupterwerb tätig sind.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab sofort auf der Seite:

https://www.isb.rlp.de