Bayern beschließt Einschränkungen in der Gastronomie

In Bayern dürfen ab Mittwoch bis 30. März Speiselokale und Betriebskantinen nur von 6:00 bis 15:00 Uhr öffnen. Es dürften sich maximal 30 Menschen darin aufhalten, jeweils mit einem Abstand von 1,5 Metern. Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf sind davon unberührt.

Ausgenommen sind Hotels, die ausschließlich Übernachtungsgäste bewirten.