Weitere weitreichende Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung beschlossen

geschlossen

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

  • Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
  • Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
  • Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
  • Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
  • Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
  • Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.

Desweiteren gibt es Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze, Reisebeschränkungen aus den internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz sowie Informationen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft und weitere Hinweise

Der gesamte Text zum Nachlesen: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/landesregierung-beschliesst-weitere-weitreichende-massnahmen-zur-corona-bekaempfung/

Hilfe für MittelanrheinerInnen

vermittelrhein

Schnelle und unkomplizierte Hilfe in der Corona-Krise am Mittelrhein. 

Wer Hilfe anbieten möchte, wie z. B. Einkaufen, Besorgungen oder häusliche Unterstützung oder hierfür Hilfe benötigt, kann sich auf der soeben eingerichteten Seite „vermittelrhein.de“ eintragen.

Hier geht’s zu vermittelrhein.de

Katholischer Kindergarten „Heiliger Goar“

Kita St. Goar

Aufgrund einer infizierten Mitarbeiterin, die potenziell weitere Personen in der Kita angesteckt haben könnte, veranlasst die Kreisverwaltung, dass alle dort betreuten Kita-Kinder für mindestens zwei Wochen unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Dies gilt auch für alle in häuslicher Gemeinschaft mit den Kindern lebenden Personen, sowie für das gesamte weitere Personal der Kita.

UPDATE 23. März 2020
Der Kindergarten ist für die Notbetreuung wieder geöffnet.

KITA im Internet