Beschluss vom 22. März 2020

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.  
 
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:   
 
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.  

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den 
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.  

Hotline Fieberambulanz startet

Um die telefonischen Kapazitäten für Patientinnen und Patienten zu erweitern und möglichst allen Anrufenden gerecht zu werden, sind zusätzliche Vorkehrungen getroffen worden. Das Land Rheinland-Pfalz richtet ab Dienstag, 12 Uhr, eine neue „Hotline Fieberambulanz“ ein. 

Unter der Telefonnummer 0800 99 00 400 ist die Hotline im 24-Stunden-Betrieb zu erreichen (ab Dienstag, 24.03.2020, 12 Uhr).

„Mit den zusätzlichen Kapazitäten wollen wir eine dringend erforderliche Entlastung der vorhandenen Systeme erreichen, vor allem auch des Notrufs 112, der nur für akute medizinische Notfälle vorgesehen ist“, betonten Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler und Innenminister Roger Lewentz. Die neue Hotline werde federführend vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) an den Standorten der Integrierten Leitstellen getragen. An die neue Hotline können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, bevor sie eine Fieberambulanz aufsuchen. Bevor sie dort vorstellig werden, ist die neue Hotline zu kontaktieren.

An den Telefonen wirken neben dem DRK auch die weiteren Hilfsorganisationen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Studierende sowie Lehrerinnen und Lehrer mit. „In dieser besonderen Situation müssen wir neue Wege im Sinne einer bestmöglichen Beratung der Bevölkerung gehen. Deswegen bin ich dankbar und begrüße es sehr, dass unsere befreundeten Organisationen, weitere Freiwillige und Bedienstete des Landes in der Hotline mitwirken“, betonte Manual Gonzalez, Landesvorstand des DRK Rheinland-Pfalz. Innerhalb kürzester Zeit konnte die notwendige Technik über das für die Integrierten Leitstellen zuständige Innenministerium beschafft werden. 

Rund 20 zusätzliche Arbeitsplätze stehen zur Kapazitätsentlastung in den Leitstellen Mainz und Landau zur Verfügung. Von dort aus führen sie landesweit die entsprechenden Telefonate.

Weiterhin bestehen bleibt der Patientenservice 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung, der für nicht mobile Patientinnen und Patienten einen Hausbesuchsdienst anbietet, bei dem Ärztinnen und Ärzte zu den Betroffenen nach Hause kommen und dort den Test auf das Coronavirus durchführen. Für einen Test ist zwingend eine ärztliche Überweisung notwendig.