Burg geschlossen

Nach den Vorgaben der Bundesregierung und zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss die Stadt nun leider auch die Burgtore bis auf Weiteres schließen.

Einschneidende Maßnahmen beschlossen

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z. B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

vollständigen Beschluss der Bundesregierung ansehen

Notbetreuung während der Schulschließung:
Voraussetzungen aus Sicht des Infektionsschutzes

 Organisation:
  • Gruppengröße: max. 10 Kinder
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt)
  • versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
  • regelmäßiges Lüften
  • tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
  • Zugangskontrolle
Personal
  • Personen, die ein erhöhtes Risiko (z. B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
  • persönliche Hygieneregeln einhalten
Kinder
  • Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
  • auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal

Quelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 54290 Trier, www.add.rlp.de,
13. März 2020

Bayern beschließt Einschränkungen in der Gastronomie

In Bayern dürfen ab Mittwoch bis 30. März Speiselokale und Betriebskantinen nur von 6:00 bis 15:00 Uhr öffnen. Es dürften sich maximal 30 Menschen darin aufhalten, jeweils mit einem Abstand von 1,5 Metern. Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf sind davon unberührt.

Ausgenommen sind Hotels, die ausschließlich Übernachtungsgäste bewirten.

Hilfe für MittelanrheinerInnen

vermittelrhein

Schnelle und unkomplizierte Hilfe in der Corona-Krise am Mittelrhein. 

Wer Hilfe anbieten möchte, wie z. B. Einkaufen, Besorgungen oder häusliche Unterstützung oder hierfür Hilfe benötigt, kann sich auf der soeben eingerichteten Seite „vermittelrhein.de“ eintragen.

Hier geht’s zu vermittelrhein.de

Bürgerempfang abgesagt

Bürgerempfang

Ganz sicher keine Überraschung im derzeitigen Umfeld, aber selbstverständlich musste leider auch der für den 22. März 2020 geplante Bürgerempfang der Stadt St. Goar abgesagt werden. Wir bedauern dies und hoffen, den Empfang schon bald durchführen zu können.

Rheinland-Pfalz informiert

Corona Info

Die offiziellen Informationen zum Corona-Virus des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie auf www.corona.rlp.de

Zudem gibt es telefonische Anlaufstellen für Ihre
Fragen rund um das Coronavirus

Hotline ☎️0800 575 81 00,
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ☎️ 116 117
Hotline zur Kita-Betreuung ☎️ 06131 967 500.

Sämtliche Sitzungen abgesagt

Rheinfelshalle

Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Bau und Planung, Verkehr und Energie sowie des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, die für den 17. und 18. März 2020 anberaumt waren, sind aus aktuellem Anlass abgesagt.

Tourist Information telefonisch erreichbar

Tourist Info

Die Tourist-Information St. Goar ist für Sie telefonisch unter
0 67 41 / 3 83 am Montag von 9:00 – 14:00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 9:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Leider können wir Sie zurzeit nicht persönlich beraten. Viele Informationen, wie Stadtpläne und Burgflyer, finden Sie aber im frei zugänglichen Foyer.